Sicherheit und Rechtswesen

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Immer mehr Verfahren in der Justiz digital

Mit der E-Akte werden Verfahren der Gerichte und Staatsanwaltschaften künftig digital geführt. In Hamburg wurde die Einführung in allen Fachgerichten inzwischen weitestgehend abgeschlossen. Auch an den ordentlichen Gerichten werden alle neuen Verfahren in Zivil- und Familiensachen bereits elektronisch geführt. In Straf-, Nachlass- und Betreuungssachen und bei Vollstreckungsmaßnahmen, die Immobilien betreffen, wird die E-Akte im Echtbetrieb pilotiert.

Justitia Figur vor Laptop
© colourbox.de

An die Stelle der großen Aktenberge aus Papier tritt mit der E-Akte ein elektronischer Workflow, der viele Arbeitsschritte beim Bearbeiten der Akten erleichtert und beschleunigt. Beschäftigte können künftig unabhängig von Zeit und Ort auf Akteneinhalte zugreifen. Transportzeiten entfallen, mehrere Beschäftigte können zeitgleich die Inhalte einsehen und bearbeiten. Die E-Akte steht damit auch für moderne Arbeitsbedingungen wie der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Etwa die Hälfte der Beschäftigten in den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Hamburg arbeitet bereits mit der E-Akte. Insgesamt haben bereits mehr als 100.000 Verfahren mit digitaler Aktenführung begonnen. An einigen Gerichten werden schon mehr als 70 Prozent der Verfahren digital geführt. Die für die E-Akte zum Einsatz kommende Software wird in einem länderübergreifenden Verbund entwickelt und stellt so eine effiziente Nutzung personeller und finanzieller Ressourcen sicher.

Innerhalb dieses Verbundes übernahm die Hamburger Justiz die Federführungen für die Integration von Fachverfahren in die E-Akte aus den Bereichen der Fachgerichte und Staatsanwaltschaften. Als Federführer führte die Hamburger Justiz als erstes Bundesland des Verbundes die E-Akte bei allen Fachgerichten ein.

Laut dem Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs sind die Verfahrensakten bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Deutschland spätestens ab dem 1. Januar 2026 flächendeckend elektronisch zu führen.