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Registermodernisierung – Doppelte Angaben werden der Vergangenheit angehören

Das bereits im Onlinezugangsgesetz verankerte „Once-Only-Prinzip“ (englisch wörtlich „nur einmalig“) stellt eine Kernvoraussetzung für die Modernisierung und erfolgreiche Digitalisierung von Verwaltungsleistungen dar. Von der Registermodernisierung profitieren nicht nur Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen, sondern auch die Verwaltung selbst.

Im Frühjahr 2021 wurde das Registermodernisierungsgesetz von Bundestag und Bundesrat angenommen und durch den IT-Planungsrat ein Zielbild für die Registermodernisierung beschlossen. Generelles Ziel ist, dass Angaben wie persönliche Daten und Nachweise, die bereits bei der Verwaltung vorliegen, nicht erneut an die Behörden übermittelt werden müssen und dort im Register für die spätere Verwendung vorgehalten werden. Der Vorteil für Antragsstellende liegt auf der Hand: Mühseliges Zusammensuchen aller benötigten Unterlagen und Informationen wird reduziert, ebenso die Häufigkeit von Flüchtigkeitsfehlern und widersprüchlichen Angaben. Für die Verwaltung verringert sich der Aufwand bei der Datenerfassung und Überprüfungen auf Richtigkeit. Somit können Anträge schneller bearbeitet werden. Der Aufwand wird so klein wie möglich gehalten – auf allen Seiten.

Mit der Registermodernisierung zum vereinfachten Datenaustausch

Grafik Registermodernisierung

Um den Austausch von personenbezogenen Daten zwischen den Behörden zu ermöglichen, sieht das Registermodernisierungsgesetz eine Identifikationsnummer vor. Über diese erfolgt beim Datenabruf eine eindeutige Zuordnung zur Person. Damit einher geht auch eine Transparenzverpflichtung der sogenannten registerführenden Stellen. Sie ermöglichen Antragsstellenden, alle über sie erhobenen und übermittelten Daten einzusehen.

Grundlage ist die Schaffung der benötigten technischen Voraussetzungen, die eine sichere und zuverlässige Datenübertragung ermöglichen. Anschließend wird eine Vielzahl von behördlichen Verzeichnissen und Datenbanken nach und nach miteinander vernetzt. Bis Ende 2025 soll die Registermodernisierung abgeschlossen sein – mit sichtbaren Ergebnissen ist dank des stufenweisen Vorgehens schon früher zu rechnen.

Um ein systematisches und schlüssiges Vorgehen bei der Modernisierung der deutschen Registerlandschaft sicherzustellen, hat der IT-Planungsrat 2022 das Bund-Länder-Projekt "Gesamtsteuerung Registermodernisierung" ins Leben gerufen. Unter Federführung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) sowie der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg und Nordrhein-Westfalen werden Teilprojekte umgesetzt und koordiniert.


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Amt für IT und Digitalisierung

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