Quelle: Senatskanzlei
Das Umsetzungsprojekt „Sondernutzung von Straßen"
Straßen, Gehwege und Plätze gehören zum öffentlichen Raum und sind für alle da. Unternehmen und Privatpersonen können Ausnahmeregelungen in Anspruch nehmen, zum Beispiel bei Baumaßnahmen und Umzügen oder für die Außengastronomie. Dafür hat Hamburg im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes einen nutzungsorientierten Online-Dienst entwickelt, der nun bundesweit zur Verfügung steht.
Sondernutzung von öffentlichem Raum beantragen
Der Online-Dienst aus Hamburg ist besonders komplex, weil er eine Vielzahl von Fällen abdeckt und mehrere Behörden integriert. Das Spektrum reicht von rein gewerblichen Anwendungen wie der Außengastronomie bis zum Antrag auf Parkraumreservierung für den privaten Umzug. Eine weitere Herausforderung sind die regionalen Unterschiede bei Zusatzangaben, Voraussetzungen, Nachweisen und Genehmigungsfähigkeit. Der neue Online-Dienst navigiert Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen durch komplizierte Zuständigkeiten, erklärt die jeweiligen Einzelschritte, ermöglicht den unkomplizierten Upload von Dokumenten und stellt die Kommunikation zur jeweils relevanten Behörde sicher. Die Hamburger Senatskanzlei konnte dabei auf Erfahrungen aus einem eigenen Projekt zur Außengastronomie zurückgreifen. Der Online-Dienst „Sondernutzung von öffentlichem Raum beantragen“ ist in Betrieb und steht zum Anschluss bereit.
Hier geht's zum Online-Dienst
Mit diesen Ländern haben wir den Dienst konzeptionell entwickelt:
Schleswig-Holstein, Bremen, Sachsen-Anhalt
Interesse an Kooperation, Nachnutzung oder weiteren Informationen?
Kontakt: efahamburgkey-account-management@sk.hamburg.de
Hier finden Sie weitere Informationen:
Das Umsetzungsprojekt “Sondernutzung Straßen” auf der OZG-Plattform (Registrierung erforderlich)