Das E-Rezept für Hamburg
E-Rezept statt „rosa Zettel“ für verschreibungspflichtige Arzneimittel: Seit Januar 2024 ist das der neue Standard. Was dies konkret für Versicherte, ärztliche Praxen, Apotheken und Krankenhäuser bedeutet, wurde in einer bundesweiten Testphase intensiv erprobt.
Informationen für Versicherte
Das E-Rezept wird von Ärztinnen und Ärzten digital erstellt und fälschungssicher signiert. Eingelöst werden kann das E-Rezept in allen Apotheken Deutschlands sowie in Online-Apotheken. Komfortabel ist das E-Rezept besonders bei verordneten Dauermedikationen: Folgerezepte können von der Ärztin oder dem Arzt direkt mit ausgestellt werden, ohne dass Versicherte im nächsten Quartal erneut die Praxis aufsuchen müssen.
Versicherte können das Rezept entweder über die App „Das E-Rezept“ der gematik, die elektronische Gesundheitskarte oder auf Wunsch als E-Rezept-Papierdruck bei Apotheken ihrer Wahl einlösen. Auch einige Krankenkassen bieten die E-Rezept Funktion in ihren eigenen Apps an. Seit 2022 sind alle Apotheken „E-Rezept-ready“ und besitzen sowohl die technische Ausstattung als auch das geschulte Personal, um E-Rezepte einlösen zu können.
Nutzerinnen und Nutzer der E-Rezept-App können Medikamente in der Apotheke zurücklegen lassen oder, sofern von der Apotheke angeboten, die Lieferung über einen Botendienst vereinbaren. Die E-Rezept-App bietet zudem dem Vorteil, dass über die Familienfunktion die Rezepte der Kinder und den Angehörigen verwaltet werden können. Die E-Rezept-App ist bei Google Play (Android), AppGallery (Android auf Huawei-Geräten) und im App Store (iOS) kostenfrei erhältlich.
Wer keine App nutzen möchte, kann das E-Rezept unkompliziert mit der elektronischen Gesundheitskarte einlösen. Eine PIN wird nicht benötigt. Die Datenübertragung erfolgt dabei sicher über die Telematikinfrastruktur und kann durch das Kartenterminal bei der jeweiligen Apotheke abgerufen werden. E-Rezepte haben die gleiche Gültigkeit wie Papierrezepte. Sie können 28 Tage zulasten der gesetzlichen Krankenkasse eingelöst werden.
Informationen für Gesundheitseinrichtungen
Durch die Einführung von sogenannten Mehrfachverordnungen wird die Versorgung mit Arzneimitteln für chronisch Kranke erleichtert. Nach der Erstabgabe sollen bis zu drei sich wiederholende Abgaben erlaubt sein, die dann als Mehrfachverordnung besonders zu kennzeichnen sind und als je ein Rezept pro Quartal für maximal ein Jahr ausgestellt werden. Die Dauermedikation kann auf diesem Weg sowohl für die ärztliche Praxis als auch die Versicherten von Vorteil sein. Die Löschung des E-Rezepts erfolgt automatisch hundert Tage nach Einlösung. Versicherte können die Löschung unabhängig vom Einlösestatus jederzeit selbst vornehmen. Nicht eingelöste E-Rezepte werden zehn Tage nach Ablauf der Rezeptgültigkeit (Datum der Ausstellung + 92 Kalendertage) gelöscht.
Weitere Materialien und Checklisten zum E-Rezept sowie die FAQs finden Sie im Downloadcenter der gematik.
Zusätzlich können sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Gesundheitseinrichtungen auf den Homepages ihrer jeweiligen berufsständischen Vertretungen detailliert informieren.
Wie das E-Rezept konkret funktioniert, erklärt hier ein Erklärvideo von der gematik.