Digitaler Widerspruch
Mit dem Online-Dienst „Digitaler Widerspruch“ hat Hamburg eine bürger- und unternehmensfreundliche Lösung geschaffen, um gegen behördliche Bescheide digital Widerspruch einzulegen. Der Online-Dienst kann an jedes Antragsverfahren angeschlossen werden und steht nach dem „Einer-für-Alle“-Prinzip Verwaltungen bundesweit zur Nachnutzung zur Verfügung.
Über den Online-Dienst können Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen, wie Unternehmen, Vereine, Stiftungen oder Anwaltskanzleien, zu einem erhaltenen Bescheid online Widerspruch einlegen – selbst oder vertreten durch andere Personen oder Organisationen.
Ob die zuständige Behörde den Dienst für das jeweilige Verfahren bereits anbietet, kann von Widersprechenden im Online-Dienst überprüft werden.
Der Online-Dienst „Digitaler Widerspruch“ entstand im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Nach dem „Einer für Alle“-Prinzip entwickelte Hamburg den Online-Dienst nicht nur für sich selbst, sondern stellt ihn auch den anderen Bundesländern zur Nutzung bereit. Umgesetzt wurde das Projekt durch das Amt für IT und Digitalisierung der Senatskanzlei Hamburg in Kooperation mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).
Interesse an Kooperation, Nachnutzung oder weiteren Informationen?
Bei Fragen und/oder Interesse an einer Nachnutzung nehmen Sie gerne über das Funktionspostfach efa-widerspruch@sk.hamburg.de Kontakt mit uns auf.