Digitale Stadt

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Digitaler Widerspruch

Sie haben einen Bescheid erhalten und möchten Widerspruch einlegen? Das können Sie online erledigen, wenn die zuständige Behörde den bundesweiten Onlineservice „Digitaler Widerspruch“ bereits anbietet.

Frau am Laptop auf einem Sessel
© pexels

Ob die zuständige Behörde den Service für das jeweilige Verfahren anbietet, können Sie im Onlineservice überprüfen. Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Widerspruch wie gewohnt ausgedruckt und postalisch versendet werden. Sie können den Onlineservice dennoch nutzen, um Ihren Widerspruch sorgfältig zu erstellen. Das bietet zum einen den Vorteil, dass Sie Schritt-für-Schritt durch die benötigten Angaben geführt werden. Zum anderen wird sichergestellt, dass Sie dabei alle Informationen mitliefern, die bei einem Widerspruch erforderlich sind. So kann Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeitet werden.

Mit dem Onlineservice können Sie sowohl als Einzelperson, als auch mit mehreren Personen gemeinsam Widerspruch gegen einen erhaltenen Bescheid einlegen.

Der Onlineservice „Digitaler Widerspruch“ entsteht im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Nach dem „Einer für Alle“-Prinzip entwickelt Hamburg den Onlineservice nicht nur für sich selbst, sondern stellt ihn auch den anderen Bundesländern zur Nutzung bereit.

Umgesetzt wird das Projekt durch das Amt für IT und Digitalisierung der Senatskanzlei Hamburg in Kooperation mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).

Interesse an Kooperation, Nachnutzung oder weiteren Informationen?

Falls Sie als Behörde diesen Onlineservice auch gerne anbieten und bei sich einbinden möchten, dann schreiben Sie gerne eine E-Mail an Efa-widerspruch@sk.hamburg.de.