Digitale Stadt

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Das Umsetzungsprojekt „Pyrotechnik"

Großfeuerwerk, Theaterfeuerwerk oder private Feuerwerke

Wer Feuerwerke bei Stadtfesten, Konzerten, in Theatern oder zu anderen Anlässen abbrennen möchte, muss sich mit der Verwaltung abstimmen. Je nach Vorhaben können unterschiedliche Behörden beteiligt sein, in besonderen Fällen muss z. B. die Flugsicherung hinzugezogen werden. Hamburg hat die dazugehörigen Verwaltungsleistungen bundesweit digitalisiert.


Online-Dienste

Abbrennen von Feuerwerken anzeigen

Erlaubnisse für Großfeuerwerke gehören im bundeweiten Kontext zu den komplexeren Anwendungen, weil in jeder deutschen Kommune spezielle Regeln gelten können. Grundsätzlich gilt, dass nur Personen mit Befähigungsnachweis oder amtlicher Erlaubnis tätig werden dürfen. Mit dem neuen Online-Dienst ist es u. a. möglich, alle erforderlichen Dokumente einschließlich der Lagepläne und Versicherungsnachweise digital einzureichen. Der Service aus Hamburg geht auch auf Sonderfälle wie Feuerwerke in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen mit Seeschiffsverkehr ein. Der Online-Dienst „Abbrennen von Feuerwerken“ ist in Betrieb und steht zum Anschluss anderen Bundesländern bereit.

Hier geht's zum Online-Dienst

Genehmigung von Theaterfeuerwerken beantragen

Über den Online-Dienst können Kulturschaffende und Kreativwirtschaft eine Sonderform der Pyrotechnik-Erlaubnis beantragen: den Einsatz von feuergefährlichen oder explosiven Stoffen auf Bühnen oder bei Dreharbeiten bis hin zur kontrollierten Detonation. Die grundsätzlichen Regeln – Befähigungsnachweis oder amtliche Erlaubnis – sind die gleichen wie beim regulären Feuerwerk, aber ungewöhnliche Schauplätze und die Beteiligung von Personen ohne pyrotechnische Fachkenntnisse erfordern ein spezielles Prüfverfahren. Der Online-Dienst „Genehmigung von Theaterfeuerwerken beantragen“ ist in Betrieb und steht allen anderen Bundesländern zum Anschluss bereit.

Hier geht's zum Online-Dienst

Ausnahmegenehmigung für private Feuerwerke

Für die meisten Bürgerinnen und Bürger bleibt das Abbrennen von Feuerwerken auf die Silvesternacht beschränkt. Außerhalb dieser Zeit dürfen im Regelfall nur qualifizierte Expertinnen und Experten für Pyrotechnik aktiv werden. Allerdings lässt der Gesetzgeber Ausnahmen zu. Die zuständige Behörde kann z. B. für Familienfeiern wie zur Goldenen Hochzeit oder zu runden Geburtstagen Genehmigungen für private Feuerwerke erteilen. Hamburg hat das Verfahren nach dem Einer-für-Alle-Prinzip digitalisiert und konnte dabei Erkenntnisse aus ähnlichen Projekten (Großfeuerwerke und Theaterfeuerwerke) verwerten. Der Online-Dienst „Ausnahmegenehmigung für private Feuerwerke“ ist in Betrieb und steht allen Bundesländern zur Nachnutzung bereit. Hamburg ist hier mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket des Bundes ausschließlich für die föderalen Partner tätig – in der Freien und Hansestadt selbst sind mit Rücksicht auf die dichte Bebauung keine Privatfeuerwerke außerhalb der Silvesterzeit möglich.


 

Mit diesen Ländern haben wir den Dienst konzeptionell entwickelt:

Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, NRW, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen

Interesse an Kooperation, Nachnutzung oder weiteren Informationen?

Kontakt: efahamburgkey-account-management@sk.hamburg.de

Hier finden Sie weitere Informationen:

Das Umsetzungsprojekt „Pyrotechnik” auf der OZG-Plattform (Registrierung erforderlich)