Digitale Stadt

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Quelle: Senatskanzlei

Das Umsetzungsprojekt „Flughafen: Zugang und Zertifizierungen für den Luftsicherheitsbereich“

Der Luftverkehr  unterliegt besonders strengen Kontrollen. Dazu gehören Sicherheitsüberprüfungen aller Mitarbeitenden und Dienstleistenden am Boden und in der Luft. Das Hamburger EfA-Projekt digitalisiert deutschlandweit u. a. den Antragsprozess der Zuverlässigkeitsüberprüfung und Zugangsberechtigung.


Online-Dienste

Zuverlässigkeitsüberprüfung und Zugang beantragen

Der Luftverkehr unterliegt besonders strengen Kontrollen. Der Online-Dienst „Zuverlässigkeitsüberprüfung und Zugang beantragen“ ist eine Verwaltungsleistung rund um den sicheren Betrieb von Flughäfen. Unternehmen und Privatperson können ihn nutzen, um Anträge auf Zugangsberechtigung und Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz zu stellen. Dazu gehören Sicherheitsüberprüfungen aller Mitarbeitenden und Dienstleistenden am Flughafen. Je nach Bedarf können die Anträge auf Zugangsberechtigung und Zuverlässigkeitsüberprüfung zusammen oder separat gestellt werden. Die Daten und hochgeladenen Dokumente werden von mehreren Behörden geprüft, darunter von der Polizei und dem Verfassungsschutz. Der behördenübergreifende Datenabgleich macht den Prozess schneller und effizienter. Der Online-Dienst ist in Betrieb und steht zur Nachnutzung durch andere Bundesländer bereit.

Hier geht's zum Online-Dienst

Schulungen und Zertifizierungen zur Luftsicherheit

Wer einen Verkehrsflughafen in Deutschland betreibt oder dort als Sicherheitsdienstleister tätig ist, kann über den Online-Dienst "Schulungen und Zertifizierungen zur Luftsicherheit" digital mit der Luftsicherheitsbehörde zusammenarbeiten, Schulungsmeldungen übermitteln und Zertifizierungsanträge für sicherheitsrelevante Personengruppen wie Ausbilderinnen und Ausbilder, Luftsicherheitskontrollkräfte und Sicherheitspersonal stellen. Damit dient der Online-Dienst der Sicherheit im Luftverkehr und erleichtert den Austausch zwischen Behörden und Privatwirtschaft. Der digitale Service ist in Betrieb und steht zur Nachnutzung durch andere Bundesländer bereit.

Hier geht's zum Online-Dienst


Mit diesen Ländern haben wir den Dienst konzeptionell entwickelt:

Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

Interesse an Kooperation, Nachnutzung oder weiteren Informationen?

Kontakt: efahamburgkey-account-management@sk.hamburg.de

Hier finden Sie weitere Informationen:

Das Umsetzungsprojekt „Zugangsberechtigung” auf der OZG-Plattform (Registrierung erforderlich)