Registermodernisierung – Doppelte Angaben werden der Vergangenheit angehören
Das bereits im Onlinezugangsgesetz verankerte „Once-Only-Prinzip“ (englisch wörtlich „nur einmalig“) stellt eine Kernvoraussetzung für die Modernisierung und erfolgreiche Digitalisierung von Verwaltungsleistungen dar. Von der Registermodernisierung profitieren nicht nur Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen, sondern auch die Verwaltung selbst.
Im Frühjahr 2021 wurde das Registermodernisierungsgesetz von Bundestag und Bundesrat angenommen und durch den IT-Planungsrat ein Zielbild für die Registermodernisierung beschlossen. Generelles Ziel ist, dass Angaben wie persönliche Daten und Nachweise, die bereits bei der Verwaltung vorliegen, nicht erneut an die Behörden übermittelt werden müssen, sondern dort im Register für die spätere Verwendung vorgehalten werden (Once-Only-Prinzip). Der Vorteil für Antragsstellende liegt auf der Hand: Mühseliges Zusammensuchen aller benötigten Unterlagen und Informationen wird reduziert. Auch die Häufigkeit von Flüchtigkeitsfehlern und widersprüchlichen Angaben wird weiter minimiert. Für die Verwaltung verringert sich der Aufwand bei der Datenerfassung und Überprüfungen auf Richtigkeit. Somit können Anträge schneller bearbeitet werden. Auf allen Seiten wird der Aufwand so klein wie möglich gehalten.
Um den Austausch von personenbezogenen Daten zwischen den Behörden zu ermöglichen, sieht das Registermodernisierungsgesetz eine Identifikationsnummer vor. Über diese erfolgt beim Datenabruf eine eindeutige Zuordnung zur Person. Damit einher geht auch eine Transparenzverpflichtung der sogenannten registerführenden Stellen. Mit Hilfe des Datenschutzcockpits kann jeder Bürger und jede Bürgerin selbstständig überprüfen, welche Daten wann und aus welchem Grund zwischen öffentlichen Stellen unter Verwendung der persönlichen Identifikationsnummer ausgetauscht wurden – bequem von zu Hause aus.
Grundlage für die Umsetzung des Once-Only-Prinzips ist die Schaffung der benötigten technischen Voraussetzungen, die eine sichere und zuverlässige Datenübertragung über eine Plattform ermöglichen (NOOTS). Anschließend wird eine Vielzahl von behördlichen Verzeichnissen und Datenbanken nach und nach angeschlossen und auf diese Weise miteinander vernetzt. In den Jahren 2025 und 2026 sind dafür viele wichtige Meilensteine geplant und dank des stufenweisen Vorgehens ist regelmäßig mit sichtbaren Ergebnissen zu rechnen.
Um ein systematisches und schlüssiges Vorgehen bei der Umsetzung des Vorhabens sicherzustellen, hat der IT-Planungsrat 2021 das Bund-Länder-Projekt "Gesamtsteuerung Registermodernisierung" ins Leben gerufen. Unter Federführung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) sowie der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg und Nordrhein-Westfalen werden Teilprojekte umgesetzt und koordiniert.
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