Rechtsrahmen für Datennutzung: Neues Fachgutachten schafft Orientierung für die moderne, datengetriebene Verwaltung
Ein von der Senatskanzlei Hamburg beauftragtes rechtswissenschaftliches Fachgutachten bietet erstmals einen systematischen Überblick über die komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung und Weitergabe von Daten der öffentlichen Hand. Das Gutachten verdeutlicht: Das Datennutzungsrecht ist dynamisch und eröffnet neue Möglichkeiten für eine vernetzte Verwaltung.
Das Fachgutachten analysiert detailliert das Zusammenspiel zentraler Rechtsgrundlagen wie Datennutzungsgesetz (DNG), Data Governance Act (DGA), Data Act sowie kartell-, vergabe- und EU-beihilfenrechtlicher Vorgaben. Es zeigt auf, wie diese Regelungen die Nutzung und Weitergabe von Daten durch öffentliche Stellen beeinflussen und welche Herausforderungen sich daraus für die Daten-Governance in der Hamburger Kernverwaltung und in den öffentlichen Unternehmen ergeben.
Christian Pfromm, Chief Digital Officer der Freien und Hansestadt Hamburg:
„Das Fachgutachten setzt einen wichtigen Impuls für die datengetriebene Verwaltung in Hamburg. Es schafft Orientierung im komplexen Rechtsrahmen und eröffnet rechtssichere Wege für den verantwortungsvollen Datenaustausch innerhalb der Verwaltung und mit öffentlichen Unternehmen. Damit legen wir die Grundlage für mehr Innovation und Transparenz.“
Ein besonderer Fokus liegt auf der klaren Abgrenzung der Anwendungsbereiche von DNG und DGA - eine zentrale Voraussetzung für die Gestaltung von Datenteilungsmodellen. Das Gutachten beleuchtet zudem die Anforderungen an selektive und exklusive Datenteilungsmodelle und geht auf kartellrechtliche Fragestellungen rund um Daten-Pooling und Informationsaustausch ein. Auch vergabe- und beihilfenrechtliche Implikationen beim Datenteilen werden umfassend dargestellt.
Anhand von vier idealtypischen Szenarien für das freiwillige selektive und universelle Datenteilen, sowohl innerhalb als auch außerhalb des Konzerns Freie und Hansestadt Hamburg, werden konkrete Handlungsspielräume und Risiken aufgezeigt. Das Gutachten macht deutlich, dass das Datennutzungsrecht ein dynamisches und noch wenig ausdifferenziertes Rechtsgebiet ist, das öffentliche Stellen vor erhebliche Interpretations- und Abwägungsfragen stellt. Gleichzeitig bietet es große Chancen für eine moderne, datengetriebene Verwaltung und innovative Services.
Die Publikation liefert damit wertvolle Hinweise für die Praxis und zeigt konkrete Ansatzpunkte auf, wie freiwilliges Datenteilen künftig rechtssicher und effektiv unterstützt werden kann. Verfasst wurde das Gutachten von Dr. Heiko Richter, LL.M. (Columbia), Dipl.-Kfm. und steht hier als Open-Access-Publikation zur Verfügung: https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/9783112222980/html
Terminhinweis:
Spannende Impulse, Austausch und Vernetzung rund um urbane Daten gibt es auch auf der Tagung der Urban Data Platform am 23. und 24. Februar 2026 im Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung in Hamburg. Hier geht’s zur Anmeldung und zum Programm: Tagung: Urban Data Platform – Dare to share
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