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Quelle: Senatskanzlei

Das Umsetzungsprojekt „Wochen- und Spezialmärkte“

Für die Durchführung von Wochen- und Spezialmärkten, wie dem Hamburger DOM und dem Hafengeburtstag, müssen Veranstaltende, Beschickende und Schaustellende im Vorfeld einiges beantragen und bekannt geben.

Unsere Online-Dienste im Themenschwerpunkt „Spezial- und Wochenmärkte“ bieten diesen Personen die Möglichkeit eine Marktfestsetzung zu beantragen, Bewerbungen für einen Standplatz auf Spezial- und Wochenmärkten abzuwickeln und Veranstaltungen mit Tieren anzuzeigen. Informationen zu den einzelnen Online-Diensten finden Sie nachfolgend.


Die Online-Dienste

Marktfestsetzung beantragen

Möchten Veranstaltende in den gebündelten Genuss von bestimmten gewerblichen Freiheiten kommen, können sie eine Marktfestsetzung beantragen. Bei einer positiven Entscheidung der zuständigen Behörde gelten dann eine Reihe von Marktprivilegien für die Veranstaltung. Ladenöffnungszeiten oder Sonn- und Feiertagsruhe müssen in der Folge beispielsweise nicht eingehalten werden.

Die Antragstellung unterstützt der Online-Dienst durch verschiedene Funktionen wie das lokale Speichern von Daten oder das Zwischenspeichern von ganzen Anträgen. Der Antrag zur Marktfestsetzung erfolgt auf Basis von § 69 GewO und kann für folgende Festsetzungsformen gestellt werden:

  • Jahrmarkt
  • Spezialmarkt
  • Wochenmarkt
  • Volksfest
  • Messen
  • Ausstellung
  • Großmarkt

Durch eine Hilfefunktion zur Bestimmung der richtigen Marktfestsetzungsform erhalten Nutzende mehr Rechtssicherheit.

Hier geht's zum Online-Dienst

Bewerbung für einen Standplatz

Veranstaltende Personen, Behörden, Unternehmen oder Organisationen können mit diesem Online-Dienst Formulare für Standplatzbewerbungen auf Spezial- und Wochenmärkten erstellen und in diesem Online-Dienst veröffentlichen.

Personen oder Unternehmen nutzen anschließend diesen Online-Dienst, um sich mit ihrem Stand oder Fahrgeschäft für einen Standplatz auf dieser Veranstaltung, wie Volksfesten, Jahrmärkten aber auch Wochenmärkten, zu bewerben.

Der Online-Dienst speichert dauerhaft sowohl konfigurierte Bewerbungsunterlagen der Veranstaltenden als auch Bewerbungen von Standbetreibenden, sodass diese wiederverwendet werden können.

Für den Fall, dass Bewerbungen persönlich unterschrieben werden müssen, ermöglicht der Online-Dienst mithilfe der AusweisApp2 eine digitale Authentifizierung der Bewerbenden. Möglich ist aber auch der klassische Weg durch Versand einer unterschriebenen Version der Bewerbung per Post.

Schaustellende können sich seit dem 1. April 2023 über die Betaversion des Online-Dienstes für die Veranstaltungen Hamburger DOM und Hafengeburtstag für das Jahr 2024 bewerben. Die Vollversion des Dienstes ist für Sommer 2023 geplant.

Hier geht's zum Online-Dienst
 

Veranstaltungen mit Tieren anzeigen

Wer eine Veranstaltung mit Tieren durchführen möchte, wie Hunden und Katzen, Geflügel oder Nutztieren, muss dies vier Wochen vor Beginn bei der zuständigen Behörde melden. Die zugrunde liegende Anzeigepflicht solcher Veranstaltungen kann mit dem Online-Dienst erledigt werden. Die Angaben, die dabei gemacht werden, ermöglichen es der zuständigen Behörde, auch etwaige Genehmigungs- und Befreiungspflichten abzuleiten.

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Interesse an Kooperation, Nachnutzung oder weiteren Informationen?

Kontakt: efahamburgkey-account-management@sk.hamburg.de