Digitale Stadt

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Das Umsetzungsprojekt „Veranstaltungen”

Veranstaltungen sind komplexe Vorhaben, bei denen unterschiedliche Rechtsgrundlagen, Behörden und Interessen zu berücksichtigen sind. Spezifische Rechtsvorschriften regeln z. B. die Teilnahme von Kindern an Veranstaltungen oder Ausnahmegenehmigungen von Sperrzeiten. Hinzu kommen Spezialfälle wie die Veranstaltung von Glücksspiel im Internet oder Luftfahrtveranstaltungen. Dagegen gibt es auch den Allgemeinfall, dass nicht spezifizierte Veranstaltungen, je nach Konstellation, mit diversen Anliegen beantragt werden müssen.

Unsere bundesweit nutzbaren Online-Dienste im Themenschwerpunkt „Veranstaltungen“ umfassen folgende Verwaltungsleistungen:

  • einen Antrag auf Mitwirkung von Kindern bei Veranstaltungen,
  • die Erlaubnis der Veranstaltung von Glücksspiel im Internet (Online-Poker, virtuelle Automatenspiele und Sportwetten),
  • einen Hinweisgeber bei illegalem Glücksspiel im Internet,
  • einen Wegweiser für und die Beantragung einer Veranstaltungserlaubnis,
  • die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung von Sperrzeiten,
  • die Genehmigung einer Luftfahrtfahrtveranstaltung.


Die Online-Dienste

Mitwirkung von Kindern bei Veranstaltungen

Kinderarbeit ist in Deutschland aus guten Gründen verboten. Aber es sind Ausnahmen für Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft möglich, wenn dem Kind keine Nachteile entstehen, seine Sorgeberechtigten zustimmen und weder schulische noch ärztliche Einwände bestehen. Der bisher analoge Antragsprozess wurde komplett digitalisiert und erspart den Organisatorinnen und Organisatoren von Konzerten, Theateraufführungen, Dreharbeiten und ähnlichen Anlässen u. a. die mehrfache Eingabe gleicher Daten bei wiederkehrenden Veranstaltungen. Der Online-Dienst „Mitwirkung von Kindern bei Veranstaltungen“ ist in Betrieb und steht zum Anschluss für andere Bundesländer bereit.

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Erlaubnis zur Veranstaltung von Glücksspielen im Internet

Zur Sicherheit von Bürgerinnen und Bürgern gelten auch im Internet strenge Regeln für Glücksspiele wie Sportwetten, Online-Poker oder virtuelle Automatenspiele. Wer sie veranstalten möchte, muss ein intensives Antragsverfahren durchlaufen. Dazu gehört auch die sogenannte Schriftformerfordernis, d.h. hier müssen die Anträge von den Veranstaltern unterzeichnet werden. Im digitalen Prozess wird diese juristische Formerfordernis durch die Authentifizierung mit der eID-Funktion des Personalausweises in der AusweisApp 2 ersetzt.

Der Online-Dienst aus Hamburg ermöglicht es, alle erforderlichen Unterlagen digital einzureichen und nutzt die AusweisApp 2, um potenzielle Veranstalter zu authentifizieren. Alternativ ist auch der klassische Weg möglich: Eine analog unterschriebene und per Post versandte Version des Antrags. Der Antrag mit allen Informationen und Dokumenten wird in jedem Fall an die zuständige Behörde übermittelt. Der Online-Dienst „Erlaubnis zur Veranstaltung von Glücksspielen im Internet“ ist in Betrieb und wird von den zentral zuständigen Behörden genutzt.

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Hinweisgeber zu illegalem Online-Glücksspiel

Der neue Online-Dienst ist keine klassische Verwaltungsleistung, sondern ein Angebot für Whistleblower. Hamburg engagiert sich hier für die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, eine Anstalt des öffentlichen Rechts, die wiederum alle Länder vertritt. Über die Plattform können Unregelmäßigkeiten und Gesetzesverstöße gemeldet werden. Hinweisgebende bleiben auf Wunsch anonym. Der Fokus liegt zunächst auf Hinweisen zu unerlaubtem Glücksspiel und zu Glücksspiel-Werbung für unerlaubtes Glücksspiel. Der Service wird kontinuierlich ausgebaut. Er ist seit 1. Juli 2022 in Betrieb und wird von der zentral zuständigen Behörde genutzt.

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Ausnahmegenehmigung von einer Sperrzeit

Kommunen können Ausnahmen von der sogenannten „Sperrstunde“ zulassen, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt, zum Beispiel bei Volksfesten. Der neue Online-Dienst aus Hamburg ermöglicht einen Antrag innerhalb von 10 Minuten. Alle Daten werden an die zuständige Behörde übermittelt, die daraufhin den Gebührenbescheid erlässt. Die Bearbeitung wird abgeschlossen, sobald die Gebühr eingegangen ist. Der Online-Dienst „Ausnahmegenehmigung von einer Sperrzeit“ ist in Betrieb und steht zum Anschluss für andere Länder und Kommunen bereit.

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Wegweiser zur Veranstaltungserlaubnis

Die Planung von Veranstaltungen bringt oftmals eine Vielzahl von Anträgen mit sich, die bei verschiedenen Behörden gestellt werden müssen. Je nach Veranstaltungstyp ergeben sich andere Antragsformen und Zuständigkeiten. Dieser Online-Dienst dient als zentrale Informationsquelle bezüglich Antragsarten und -formen. Für bestimmte Veranstaltungen wie Flohmärkte oder Straßenfeste bietet der Online-Dienst spezifizierte Informationen. Dabei geht es u. a. um die Festsetzung einer Veranstaltung, Alkoholausschank, die Anzeige von fliegenden Bauten, Immission sowie die Sondernutzung im öffentlichen Raum. Der Online-Dienst verweist auf andere Online-Dienste. Für Leistungen, für die es keinen Online-Dienst gibt, können automatische Anschreiben erstellt werden.

In Hamburg ist für Großveranstaltungen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial zudem eine Genehmigung erforderlich. Dabei geht es u. a. um Sicherheitskonzepte, polizeiliche Führungszeugnisse der verantwortlichen Personen, Qualifikationsnachweise, Lagepläne und die Zustimmung Dritter wie Grundstückseigentümern. Mit dem neuen Online-Dienst aus Hamburg ist ein Antrag möglich, der die Anforderungen an die Schriftform erfüllt. Die zuständige Behörde beteiligt bei Bedarf weitere relevante Dienststellen und entscheidet auf Grundlage der hochgeladenen Dokumente. Falls Unterlagen fehlen, können sie über den Online-Dienst nachgereicht werden.

Der „Wegweiser zur Veranstaltungserlaubnis“ ist in Betrieb und steht zum Anschluss bereit.


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Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung

Luftfahrtveranstaltungen sind öffentliche Wettbewerbe oder Schauvorstellungen, an denen Luftfahrzeuge beteiligt sind. Wer sie ausrichtet, braucht eine Genehmigung. Ausnahmen gelten nur für Veranstaltungen, an denen nur Flugmodelle und nicht motorbetriebene Luftsportgeräte im Rahmen einer bereits erteilten Aufstiegserlaubnis teilnehmen, sofern sie nicht der Verkehrszulassungspflicht unterliegen und keine Fluggäste befördern. Über den neuen Online-Dienst aus Hamburg können alle erforderlichen Informationen eingereicht, notwendige Unterlagen hochgeladen und der zuständigen Behörde übermittelt werden. Eine breite und transparente Informationsbasis ist hier besonders wichtig, da die Gebühren je nach Einzelfall stark variieren. Der Online-Dienst „Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung“ ist in Betrieb und zum Anschluss bereit.

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Mit diesen Ländern haben wir den Dienst konzeptionell entwickelt:

Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen

Interesse an Kooperation, Nachnutzung oder weiteren Informationen?

Kontakt: efahamburgkey-account-management@sk.hamburg.de

Hier finden Sie weitere Informationen:

Das Umsetzungsprojekt „Veranstaltungen” auf der OZG-Plattform (Registrierung erforderlich)