Digitale Stadt

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Onlinezugangsgesetz

Die Freie und Hansestadt Hamburg setzt sich nicht nur für die Digitalisierung in der eigenen Stadt ein, sondern übernimmt zugleich verantwortungsvolle Aufgaben für ganz Deutschland. Diese werden im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) umgesetzt.

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) regelt seit 2017 für ganz Deutschland die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. Es verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Services auch digital anzubieten. Dabei stehen die Bedürfnisse von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen im Mittelpunkt. Die OZG-Umsetzung folgt einheitlichen Standards für Zugang, Bedienbarkeit und Barrierefreiheit.

Die Umsetzung über alle Ländergrenzen hinweg ist eines der größten Digitalvorhaben in Deutschland. Insgesamt wurden fast 600 zu digitalisierende staatliche Dienstleistungen (sogenannte OZG-Leistungen) identifiziert, 14 Themenfeldern zugeordnet und auf den Bund und die einzelnen Länder verteilt.

Hamburg ist für das Themenfeld „Unternehmensführung und -entwicklung“ zuständig.

Das OZG ist nicht nur eine technologische und organisatorische Herausforderung. Design und Kommunikation spielen bei der nutzungsorientierten Umsetzung eine wesentliche Rolle. Nur ein verständlicher und intuitiv bedienbarer Online-Dienst ist ein guter Online-Dienst.

Die nutzungsgerechte Digitalisierung Hamburger Verwaltungsleistungen hat viele Facetten. Von bundesweiter Bedeutung sind die sogenannten „EfA“-Dienste, die nach dem Prinzip „Einer für alle“ in Hamburg entwickelt und allen anderen Ländern zur Verfügung gestellt werden. Die meisten dieser Online-Dienste kommen aus dem OZG-Themenfeld Unternehmensführung und -entwicklung. Hamburg übernimmt aber auch bei der elektronischen Wohnsitzanmeldung bundesweit Verantwortung.

Umgekehrt werden mehrere Hundert Online-Dienste anderer Länder übernommen und in Hamburg integriert. Durch das arbeitsteilige Kooperationsmodell "EfA" vermeiden Bund, Länder und Kommunen Parallelentwicklungen und überflüssigen Mehrfachaufwand. Wie das OZG und das EfA-Prinzip funktionieren, zeigt dieses Video:

Hamburgs Beitrag zur digitalen Verwaltung, auch in Deutschland

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Weitere Informationen zum Onlinezugangsgesetz finden Sie hier.