Digitale Stadt

Sie lesen den Originaltext

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Übersetzung in leichte Sprache. Derzeit können wir Ihnen den Artikel leider nicht in leichter Sprache anbieten. Wir bemühen uns aber das Angebot zu erweitern.

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Übersetzung in Gebärden­sprache. Derzeit können wir Ihnen den Artikel leider nicht in Gebärdensprache anbieten. Wir bemühen uns aber das Angebot zu erweitern.

IT-Planungsrat: Deutschland digitalisieren.

Die Freie und Hansestadt Hamburg nutzte ihr Vorsitzjahr 2021 im Bund-Ländergremium, um wichtige Schwerpunkte zu setzen und die Digitalisierung bundesweit nach vorn zu bringen.

Beschleunigung der Digitalisierung: IT-Planungsrat in Hamburg

Die Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen ist das zentrale Thema des IT-Planungsrates. Wie auch bei der Umsetzung der „Digitalstrategie für Hamburg“, stehen Nutzerinnen und Nutzer im Mittelpunkt. Digitalisierung soll Bürgerinnen und Bürgern, ebenso wie den Unternehmen einen einfachen und unkomplizierten Austausch mit der Verwaltung bundesweit ermöglichen.

Hamburger Schwerpunktthemen

Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) spielt eine zentrale Rolle. Bis Ende 2022 werden viele Services für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen online gehen. Mit dem Konjunkturpaket hat der Bund allen Beteiligten die Möglichkeit eröffnet, große Vorhaben zu intensivieren und die OZG-Umsetzung zu beschleunigen. Dabei ist wichtig, dass alle Länder ihre digitalen Verwaltungsdienstleistungen nach dem Modell „Einer für Alle" (EfA) erstellen. Das heißt, dass ein Land einen Online-Dienst so entwickelt, dass im Nachgang alle anderen Länder diesen Dienst nutzen können und nicht selbst entwickeln müssen. Um dies zu erreichen, wurde sowohl ein einheitliches Verständnis als auch ein gemeinsames Zielbild und verbindliche Standards definiert.

Die Registermodernisierung  ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu einer digitalen Verwaltung. Der behördenübergreifenden Datenaustausch wird vereinfacht, um das Verwaltungsangebot zu verbessern. Nutzerinnen und Nutzer werden bestimmte Standardinformationen der Verwaltung nur noch einmal mitteilen müssen (Once-Only-Prinzip) und die Daten werden künftig unter den Behörden ausgetauscht: „Die Daten laufen, nicht die Bürgerinnen und Bürger.“ Damit wird ein großer Schritt in Richtung einer bürgerfreundlichen Verwaltung umgesetzt.

Die übergreifende Zusammenarbeit intern und extern muss gefördert werden, um Potentiale und Synergien zu erkennen und zu heben. Je weiter die Digitalisierung voranschreitet, desto wichtiger wird die Frage, ob die öffentliche Verwaltung ihre Rolle als Nutzerin, Bereitstellerin und Auftraggeberin von digitalen Technologien souverän wahrnimmt. Verwaltung muss auf Augenhöhe mit Technologieanbietern die IT-Nutzung gestalten. Standards und klare Rahmenbedingungen werden helfen, reibungslos zusammenzuarbeiten. So soll die Verwaltung für innovative Unternehmen attraktiver werden und eine höhere technische und fachliche Qualität der Anwendungen erreicht werden.

Die Rahmenbedingungen für übergreifenden Austausch und Zusammenarbeit müssen geschaffen werden, um gemeinsam Herausforderungen zu lösen. In einem innovativen Feld wie der Digitalisierung ist es unabdingbar, dass gemeinsam und übergreifend an Lösungen gearbeitet wird. Der „Digitalstrategie für Hamburg" folgend müssen „Silos“ ausgebrochen werden, so dass übergreifendes Arbeiten Normalität wird. Für die Verwaltung ist dies nicht alltäglich und kann rechtliche Fragen aufwerfen. Wie kann die Zusammenarbeit mit externen Innovatoren und Startups gestaltet werden? Welche Rolle spielt beispielsweise das Vergaberecht? Es ist wichtig, dass hier Regelungen geschaffen werden, die als Informationsangebot bereitgestellt werden. Mit einer stärkeren Kooperation kann es der Verwaltung gelingen, schnellere und agile Lösungen für Bürgerinnen und Bürger, aber auch für verwaltungsinterne Abläufe entwickeln.

Gremium IT-Planungsrat und Aufgaben

Vor mehr als zehn Jahren wurde der IT-Planungsrat als zentrales Gremium ins Leben gerufen. Dabei geht es um die Förderung und Steuerung der verbindlichen Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen in der IT und Digitalisierung, die sich aus Artikel 91c des Grundgesetzes ergibt und mit dem Staatsvertrag zur Gründung des IT-Planungsrates umgesetzt wurde.

Dem IT-Planungsrat gehören als Mitglieder der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik und jeweils ein für Informationstechnik zuständiger Vertreter jedes Landes an.

Da das Amt für IT und Digitalisierung bei der Senatskanzlei angesiedelt ist, wird die Hansestadt Hamburg im IT-Planungsrat vom Chef der Senatskanzlei, Herrn Staatsrat Jan Pörksen, vertreten.

Der Vorsitz des IT-Planungsrates wechselt jährlich zwischen dem Bund und den Ländern.

Aufgaben des IT-Planungsrats

Vor mehr als zehn Jahren wurde der IT-Planungsrat als zentrales Gremium ins Leben gerufen. Dabei geht es um die Förderung und Steuerung der verbindlichen Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen in der IT und Digitalisierung, die sich aus Artikel 91c des Grundgesetzes ergibt und mit dem Staatsvertrag zur Gründung des IT-Planungsrates umgesetzt wurde.

Dem IT-Planungsrat gehören als Mitglieder der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik und jeweils ein für Informationstechnik zuständiger Vertreter jedes Landes an. Da das Amt für IT und Digitalisierung bei der Senatskanzlei angesiedelt ist, wird die Hansestadt Hamburg im IT-Planungsrat vom Chef der Senatskanzlei, Herrn Staatsrat Jan Pörksen, vertreten.

Der Vorsitz des IT-Planungsrates wechselt jährlich zwischen dem Bund und den Ländern.

Die Aufgaben des IT-Planungsrats ergeben sich direkt aus dem Staatsvertrag und gehen über die Koordinierung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Fragen der Informationstechnik hinaus. Der IT-Planungsrat beschließt beispielsweise fachunabhängige oder fachübergreifende IT-Interoperabilitäts- und IT-Sicherheitsstandards.

Der IT-Planungsrat