Neues aus den Ländern
Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über innovative Digitalprojekte aus den Bundesländern. Es werden aktuelle Entwicklungen und erfolgreiche Ansätze vorgestellt, die zeigen, wie die digitale Transformation vorangetrieben wird.
Baden-Württemberg
Rechtsnormen für Nutzung, Training von Künstlicher Intelligenz (KI) in Baden-Württemberg in der Verwaltung
Die Zulässigkeit der Nutzung von KI-Systemen zur Verarbeitung personenbezogener Daten wird mit § 3a des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) von Baden-Württemberg klargestellt. Außerdem wird durch den eingefügten § 11a LDSG die Entwicklung, Training, Testen, Validierung und Beobachtung von KI-Systemen und KI-Modellen mit personenbezogenen Daten ermöglicht. Die Novelle durch das Gesetz vom 10. Februar 2026 berücksichtigt auch Betroffenenrechte in Bezug auf personenbezogene Daten in KI-Modellen und KI-Systemen. Die Rechte auf Berichtigung und auf Löschung werden durch §§ 9a bzw. 10 Absatz 4 LDSG beschränkt: An die Stelle einer Berichtigung bzw. Löschung treten ein Filter oder sonstige geeignete Maßnahmen, soweit der Aufwand verhältnismäßig ist. Zudem wurde eine Rechtsgrundlage für die Anonymisierung oder Herstellung von synthetischen Daten in § 4 Absatz 2 LDSG geschaffen.
Gleichzeitig wurde im E-Government-Gesetz Baden-Württemberg in § 17a die Erprobung des automatisierten Erlasses von Verwaltungsakten als verfahrensrechtliche Grundlage nach § 35a LVwVfG eingefügt. So erhält die Verwaltung die Möglichkeit, Bescheide vollständig automatisiert zu erlassen, und zwar auch einschließlich der Nutzung von KI, sofern für die Entscheidung weder ein Ermessen besteht noch ein Beurteilungsspielraum vorhanden ist.
Erfolgreicher Abschluss des Projekts in der Registermodernisierung (RegMo) „Bewohnerparkausweis beantragen“ zum Nachweisdatenaustausch über das Nationale Once-Only-Technical-System (NOOTS)
Im März 2026 konnte folgendes RegMo-Projekt unter Steuerung durch Baden-Württemberg erfolgreich abgeschlossen werden: Im Use Case 01_2025 wurden Echtdaten aus dem Zentralen Fahrzeugregister beim Kraftfahrt-Bundesamt über das NOOTS dem Onlinedienst „Bewohnerparkausweis beantragen“ der Stadt Korntal-Münchingen zur Verfügung gestellt.
Dieser Use Case ist bundesweit das erste Projekt, das sich erfolgreich produktiv an das Minimum Viable Product des NOOTS (NOOTS-MVP) angeschlossen hat. Das Projekt hat damit unter Beweis gestellt, dass Once-Only technisch umsetzbar ist. Das Projekt hat rechtliche, technische und organisatorische Fragen gestellt, angestoßen und geklärt. Die Erkenntnisse haben zu einer Weiterentwicklung des NOOTS-MVP zu einem vollfunktionsfähigen NOOTS 1.0 beigetragen, die Umsetzungsanforderungen für Onlinedienste und Register näher ausgestaltet und damit für den Flächenrollout wesentlichen Input gegeben.
Wie der Nachweisdatenaustausch in der User Experience aussieht und welche wesentlichen Erkenntnisse aus dem Projekt hervorgegangen ist, kann auf der Homepage noots.gov.de unter Erfahrungsberichte nachgefasst werden.
Neue Reallabore für Industrial Metaverse, KI und Robotik in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg fördert zwei Reallabore, um Unternehmen bei digitalen Innovationen zu unterstützen. Im Fokus des „Industrial Metaverse Reallabor“ stehen immersive Technologien und die wirtschaftlichen Chancen, die durch die intelligente Verknüpfung von Extended Reality (XR), Visual Effects (VFX), digitalen Zwillingen, Games-Technologien und weiteren Digitaltechnologien entstehen. Das Reallabor soll Unternehmen den Zugang zu Metaverse-Technologien eröffnen und den Transfer in die wirtschaftliche Anwendung erleichtern. Mit CyberLÄND entsteht flankierend eine zentrale Plattform für immersive Technologien, die relevante Akteure zusammenbringt und Kompetenzen sichtbar macht.
Das „Reallabor für rechtskonforme KI und Robotik am KI-Fortschrittszentrum“ unterstützt Unternehmen dabei, technologisch ambitionierte KI- und Robotik-Innovationen regelkonform in Bezug auf den AI Act und weitere Regulierungen umzusetzen. Das Reallabor stellt dafür fachliche Kompetenz, technische Infrastrukturen und ein breites Ökosystem bereit. Gemeinsam mit Unternehmen werden technische, organisatorische und rechtliche Herausforderungen von KI-Innovationen identifiziert, analysiert und erfolgreiche Lösungen dafür entwickelt. Zudem liefert das Reallabor Empfehlungen für eine innovationsfreundliche Durchführung und Weiterentwicklung der KI-Regulierung („regulatorisches Lernen“).
Bayern
KI und Hochwasserschutz
Angesichts zunehmender Extremwetterereignisse müssen Schäden verhindert werden, bevor sie entstehen – durch intelligente, digitale Lösungen und vorausschauendes Handeln. Mit der Förderung eines landkreisübergreifenden KI-gestützten Echtzeit-Frühwarnsystems bei Starkregen und Hochwasser entlang der Paar setzt der Freistaat Bayern ein klares Zeichen für innovativen und zukunftsgerichteten Hochwasserschutz.
Im Mittelpunkt steht dabei die Arbeitsgemeinschaft Solidarischer Hochwasserschutz (ARGE): Die ARGE ist ein kommunaler Zusammenschluss von derzeit 27 Städten und Gemeinden entlang der Paar aus den vier Landkreisen Pfaffenhofen a.d. Ilm, Neuburg-Schrobenhausen, Aichach-Friedberg und Landsberg am Lech. Das Bündnis entstand als Reaktion auf das Extremhochwasser 2024 und verfolgt das Ziel, Hochwasser-, Starkregen- und Trockenheitsrisiken durch solidarische Zusammenarbeit nachhaltig zu reduzieren.
Die ARGE setzt dabei eine Gesamtstrategie mit digitaler Datenintegration, KI-basierter Analyse, Einbindung der Rettungskräfte und eine partizipative Bürgerkommunikation um.
Der landkreisübergreifende Ansatz der ARGE ist dabei von besonderer Bedeutung: Kommunen bündeln ihre Kräfte, teilen Daten und entwickeln gemeinsam Lösungen. So entstehen keine Insellösungen, sondern ein vernetztes System, das allen Beteiligten zugutekommt und die Resilienz der gesamten Region stärkt.
KI-Innovationsbeschleuniger
Der KI-Innovationsbeschleuniger unterstützt kleine und mittlere Unternehmen, Start-ups sowie den öffentlichen Sektor bei der Einhaltung der europäischen KI-Verordnung und positioniert Bayern als Vorreiter für praxisnahe, innovationsfreundliche KI-Regulierung. In den ersten 12 Monaten wurden im Rahmen des KI-Innovationsbeschleunigers mehr als 40 Live-Trainings zur KI-VO durchgeführt, sechs Vernetzungsveranstaltungen organisiert und 60 Open-Source-Tools für Hochrisiko-KI identifiziert. Insgesamt wurden damit rund 4.000 Personen erreicht – überwiegend Führungskräfte sowie Fach- und Technikexpertinnen und -experten aus KMU.
Ein zentraler Baustein des KI-Innovationsbeschleunigers ist ein von der LMU München geleitetes Forschungsprojekt mit der TU München und der TU Nürnberg dessen Ziel es ist, für Start-ups und KMU konkrete, juristisch belastbare Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der europäischen KI-VO zu entwickeln. Dazu werden die rechtlichen Verpflichtungen systematisch analysiert und in technologisch anschlussfähige, formal präzise Strukturen überführt, auf deren Basis ein algorithmisches Framework zur (teil-)automatisierten Verifizierung entsteht. Neben der technischen und juristischen Dimension werden auch soziologische und ethische Fragen einbezogen – mit dem Anspruch, die KI-VO als Beitrag zu verantwortungsvoller KI und „Shared Prosperity“ zu verstehen, von der möglichst viele profitieren.
FAZID: Bayern baut digitalen Leuchtturm im Förderwesen
Mit der Fördermanagementplattform FAZID setzt der Freistaat Bayern ein digitales Vorzeigeprojekt im Förderwesen um. Die lizenzkostenfreie Cloud-Lösung läuft souverän im IT-Dienstleistungszentrum auf moderner Kubernetes-Architektur und gehört vollständig dem Staat – ein Leuchtturm für digitale Souveränität und Staatsmodernisierung.
Förderempfänger wie Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Unternehmen und Einrichtungen können ihre Förderfähigkeit per Online-Vorabcheck prüfen und Anträge volldigital, authentifiziert über das ELSTER-Unternehmenskonto oder die BundID stellen. Standardisierte Prozesse und (teil-)automatisierte Prüfschritte verkürzen die Bearbeitungszeiten deutlich; Schnittstellen zur E-Akte und zum Auszahlungssystem IHV ermöglichen einen durchgängigen, medienbruchfreien Ende-zu-Ende-Prozess von der Antragstellung bis zur Auszahlung.
Durch die Verknüpfung mit dem Förderfinder wird perspektivisch der gesamte Zyklus – von der Suche nach dem passenden Programm bis hin zum digitalen Verwendungsnachweis – auf einer Plattform abgebildet. Die bayerische Fördermanagementplattform soll dabei nicht nur im Freistaat genutzt, sondern mittelfristig auch anderen Ländern zur Nachnutzung angeboten werden.
Berlin
Transformation der Berliner Verwaltung
Berlin treibt die Transformation seiner Verwaltung mit einer umfassenden Reformagenda konsequent voran. Dazu gehört auch die Vergabestrukturreform. Mit der Reform in Verantwortung vom CDO des Landes Berlin sollen moderne Organisations- und Beschaffungsstrukturen geschaffen werden, die auf Digitalisierung, effiziente Prozesse und die Bündelung landesweiter Bedarfe ausgerichtet sind. Ziel ist es, die Berliner Verwaltung und auch die Wirtschaft durch moderne und effiziente Beschaffungsprozesse zu entlasten – mit Wirkung für die Berliner Bürger.
Zugleich schafft ein neuer Zuständigkeitskatalog mehr Transparenz darüber, welche Stelle für welche Aufgaben verantwortlich ist, und verbessert damit die Steuerungsfähigkeit des Staates. Mit dem Konnexitätsausführungsgesetz wird darüber hinaus die Grundlage für eine angemessene finanzielle und personelle Ausstattung der Bezirke gelegt und die gesamtstädtische Steuerung gestärkt. Insgesamt entstehen so klarere Zuständigkeiten, effizientere Abläufe und ein verlässlicher Zugang zu staatlichen Leistungen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen.
Rahmensetzung für die (Nach-)Nutzung moderner Technologien und Innovationen
Mit der Unit GovTech Berlin schafft Berlin gemeinsam mit GovTech Deutschland eine zentrale Innovationsplattform zur strukturierten Verknüpfung von Verwaltung und GovTech-Ökosystem. Die Unit unterstützt Berliner Behörden dabei, digitale Bedarfe zu identifizieren, geeignete technologische Lösungen im GovTech-Ökosystem zu finden und deren Umsetzung unter Beachtung vergaberechtlicher Anforderungen zu begleiten. Ziel ist es, Innovationen schneller und rechtssicher in die Verwaltung zu bringen sowie moderne Technologien nachhaltig nutzbar zu machen.
Ein weiteres Beispiel ist BärGPT – der KI-Assistent für die Berliner Verwaltung-, der im November 2025 eingeführt wurde und derzeit bereits zur Version 2.0 weiterentwickelt wird. Flankierend wurde das E-Government-Gesetz angepasst, sodass künftig auch die Verarbeitung personenbezogener Daten durch KI-Systeme rechtssicher ermöglicht wird.
Das ITDZ unterstützt den Einsatz von Low-Code-Technologien, um Behörden die schnelle und eigenständige Entwicklung digitaler Anwendungen zu ermöglichen.
Digitale Souveränität – Strategien und Architektur
Als eines der ersten Bundesländer hat sich Berlin eine Open-Source-Strategie gegeben. Darin finden sich unter anderem verbindliche Vorgaben über den Ausbau des Open-Source-Anteils bei der vom Land Berlin genutzten Software. Wir werden dazu in den kommenden Monaten erste Pilotprojekte starten.
Die Vision hinter der Multi-Cloud-Strategie für das Land Berlin ist eine digitale, effiziente und bürgerfreundliche Verwaltung. Ziel ist die Schaffung einer flexiblen IT-Landschaft, bei gleichzeitiger Stärkung der Innovationsfähigkeit der Berliner Verwaltung und Reduzierung der Abhängigkeiten von einzelnen, externen Anbietern. Damit sorgen wir auch dafür, dass die digitale Souveränität gesteigert wird.
Ergänzend dazu hat Berlin seine IKT-Architekturrichtlinie grundlegend überarbeitet, an nationale Standards angepasst und als erstes Bundesland in Version 2.0 auf OpenCode veröffentlicht.
Brandenburg
Cybersicherheitsstrategie
Brandenburg hat mit der Cybersicherheitsstrategie einen wichtigen Schritt zur Stärkung der digitalen Sicherheit von Verwaltung, Justiz und kritischen Infrastrukturen beschlossen. Hintergrund ist die deutlich verschärfte Bedrohungslage durch Cyberangriffe. Die Strategie bündelt zentrale Maßnahmen wie den Aufbau einer landesweiten Koordinierungsstelle, ein gemeinsames Lagebild, verbesserte Frühwarnsysteme sowie regelmäßige Übungen und Schulungen. Zudem werden Kommunen stärker eingebunden und Sicherheitsanforderungen systematisch in Landesvorhaben integriert. Die Strategie dient zugleich der Umsetzung der EU-NIS-2-Richtlinie und wird kontinuierlich weiterentwickelt.
Link: Cybersicherheitsstrategie des Landes Brandenburg (Cybersicherheitsstrategie BB)
Zudem haben Brandenburg und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine engere Zusammenarbeit im Bereich Cybersicherheit vereinbart. Ziel ist es, die Sicherheitsstrukturen zu stärken und besser auf wachsende Cyberbedrohungen reagieren zu können. Geplant sind unter anderem gemeinsame Übungen, Schulungen sowie ein intensiver Austausch von Fachwissen. Davon sollen Verwaltung, Unternehmen und Bevölkerung profitieren, da digitale Angebote sicherer und Infrastrukturen robuster werden. Beide Seiten betonen, dass Cyberangriffe keine Grenzen kennen und deshalb eine enge Zusammenarbeit von Bund und Ländern notwendig ist. Zudem sollen gemeinsame Lagebilder und bessere Krisenreaktionen die Widerstandsfähigkeit Deutschlands im digitalen Raum erhöhen.
Flächendeckung von Online-Diensten
Im Land Brandenburg steht für 14 von 15 Fokusleistungen ein Online-Dienst landesseitig zur Verfügung. Mit der Neuausrichtung des E-Government in Brandenburg wird mit einem durch das MdJD verfolgten stärkeren zentralen Steuerungsansatz ein besonderer Fokus auf das flächendeckende Ausrollen von Online-Diensten gelegt. Fünf Fokusleistungen haben bereits eine vollständige Flächendeckung erreicht. Weitere sechs Fokusleistungen sollen bis Ende 2027 und weitere vier Fokusleistungen bis Ende 2029 ihre Flächendeckung erreicht haben. Ein besonderes Augenmerk wird auf Online-Dienste mit einer hohen Anzahl an nutzenden Behörden gelegt, wie z. B. die „elektronische Wohnsitzanmeldung“ mit 196 Meldebehörden im Land Brandenburg. Hier haben bereits 135 Meldebehörden einer Nutzung zugesagt.
KI-Assistenztool
Darüber hinaus führt Brandenburg derzeit ein KI-Assistenztool ein. Das Digitalministerium hat den Ressorts hierzu einen Vorschlag unterbreitet, eine Grundfunktionalität, vergleichbar mit Anwendungen wie ChatGPT, aber unter Wahrung der rechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere im Hinblick auf Datenschutz und Rechtssicherheit, bereitzustellen. Das Assistenztool ermöglicht insbesondere die Zusammenfassung, Erstellung und Weiterverarbeitung von Texten und Dokumenten. Ziel ist es, den Mitarbeitenden in Landes- und absehbar auch Kommunalbehörden eine rechtssichere Nutzung KI-gestützter Anwendungen auch im Umgang mit behördlichen Daten zu eröffnen. Perspektivisch ist eine funktionale Erweiterung des Systems vorgesehen.
Kommunikation sowie den Austausch und die Zusammenarbeit mit Kommunen
Brandenburg stärkt seine Sichtbarkeit bei Vorhaben im Bereich der Digitalpolitik, indem es gezielt auf eine verstärkte Kommunikation sowie den Austausch und die Zusammenarbeit mit Kommunen, den Ländern und dem Bund setzt. Neue Formate wie der Brandenburger Digitaltag machen die digitale Transformation in den brandenburgischen Kommunen erlebbar und stärken den Austausch mit dem Land. Der Kongress Digitale Zukunft Brandenburg fördert zudem den Wissenstransfer und die Vernetzung von Politik, Wirtschaft und Verwaltung. Als Gastgeberland des eGovernment Summit im Mai 2026 rückt Brandenburg außerdem die Bestrebungen zur Staatsmodernisierung in den Fokus. Ziel ist es, Vorhaben im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung und der Staatsmodernisierung partizipativ und kooperativ zu gestalten und einen gemeinsamen, Ebenen-übergreifenden Weg zu gehen.
Bremen
Neues Serviceportal Bremen
Das Serviceportal Bremen wurde im November 2025 grundlegend weiterentwickelt und ist heute ein zentraler Baustein unserer digitalen Verwaltung.
Im Fokus stand eine konsequente Ausrichtung an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger – mit einer deutlich vereinfachten Navigation, einem modernen, mobiloptimierten Design und klar verständlichen Informationen.
Dabei setzen wir gezielt auf moderne Methoden wie Service Design, systematische Nutzungsanalysen und umfassende Usability-Tests, um Angebote kontinuierlich zu verbessern, um unser Ziel zu erreichen, Verwaltungsleistungen möglichst direkt online zugänglich zu machen und den Aufwand für Terminvereinbarungen spürbar zu reduzieren.
Die Nutzung zeigt den Erfolg: Ein Großteil der Zugriffe erfolgt mobil und über Suchmaschinen, Informationen werden schneller gefunden und Nachfragen gehen zurück.
Besonders wichtig ist uns dabei ein hoher Standard an Barrierefreiheit und Verständlichkeit, damit wirklich alle Menschen die Angebote nutzen können.
Das Serviceportal Bremen steht damit exemplarisch für eine nutzerzentrierte, wirksame und zukunftsfähige Digitalisierung der Verwaltung.
Einführung des Digitalchecks
Der Senat hat am 14. Oktober 2025 die Einführung eines Digitalchecks in der Freien Hansestadt Bremen beschlossen.
Der Digitalcheck dient dem Ziel, digitaltaugliches Recht zu schaffen. Digitalisierungshemmnisse sollen so von Beginn an erkannt und vermieden bzw. sukzessive abgebaut werden. Zudem sollen Digitalisierungspotentiale erkannt und genutzt werden.
Kernstück des Digitalchecks ist ein Leitfaden, der die Verfasser*innen von Regelungen – die Legist*innen – bei der Erarbeitung digitaltauglicher Regelungen anleitet.
Der Digitalcheck ist aufgrund des Senatsbeschlusses für die Ressorts verbindlich und gilt für alle Gesetzes- und Verordnungsvorhaben, die ab dem Senatsbeschluss, d.h. seit dem 14. Oktober 2025 begonnen werden.
KI-Strategie
Auf Beschluss des Senats erarbeitet der Senator für Finanzen gemeinsam mit der Universität Bremen eine KI-Strategie für die Verwaltung der Freien Hansestadt Bremen.
Im ersten Schritt wurde auf Basis einer Mitarbeitendenbefragung sowie Expert:innen-Workshops mit allen Ressorts eine IST-Analyse zum Entwicklungsstand der FHB in Bezug auf KI-relevante Themen durchgeführt.
Auf Grundlage dieses KI-Audits wurden ein Leitbild sowie erste KI-Use-Cases entwickelt, die durch weitere Anwendungsfälle aus Workshops mit den Ressorts ergänzt wurden. Diese Use-Cases werden derzeit analysiert und priorisiert. Mit Abschluss des Projekts soll eine Roadmap vorliegen, die aufzeigt, wie Künstliche Intelligenz in der FHB erfolgreich eingeführt werden kann.
Hamburg
einfach.hamburg
Viele Verwaltungsverfahren für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen sind weiterhin komplex und noch nicht ausreichend vereinfacht und digitalisiert. Aus diesem Grund hat Hamburg Anfang 2026 das Projekt „einfach.hamburg“ ins Leben gerufen.
„einfach.hamburg“ ist die zentrale Koordinierungs- und Steuerungsstelle im Planungsstab der Senatskanzlei, welche vom Chef der Senatskanzlei beauftragt wurde, um alle im Projekt identifizierten und priorisierten Planungs-, Genehmigungs- und Verwaltungsverfahren bis Ende 2027 spürbar zu vereinfachen und zu beschleunigen oder Konzepte hierfür zu entwickeln.
Der Ansatz bricht mit herkömmlichen Strukturen. Statt Reformen nur innerhalb einzelner Fachbehörden zu denken, werden auf übergeordneter Ebene Synergien genutzt und Zielkonflikte durch zentrale Richtungsentscheidungen gelöst.
Das konkrete Projektportfolio besteht derzeit aus 36 Arbeitspaketen, wie z. B. dem Energieinfrastrukturausbau, dem Projekt Digital Only, der Abschaffung von Widerspruchsverfahren oder dem Projekt einfach.gründen. Weiterhin koordiniert einfach.hamburg die Umsetzung (und Einhaltung) der föderalen Modernisierungsagenda.
Zentrum Digitaler Zwilling
Nach fünf Jahren endet das Kooperationsprojekt Connected Urban Twins (CUT) [www.connectedurbantwins.de] – und für Hamburg beginnt gleichzeitig ein neuer Abschnitt in der digitalen Stadtentwicklung durch das Zentrum Digitaler Zwilling [digital.hamburg.de/digitale-stadt/digitaler-zwilling-hamburg]. Urbane Digitale Zwillinge als virtuelle Abbilder der Stadt machen Planung evidenzbasierter, transparenter und demokratischer.
CUT markierte den Startpunkt für eine dauerhafte Veränderung in der Zusammenarbeit von Verwaltung, Wissenschaft und Stadtgesellschaft. Hamburg hat im Zuge des Projekts zentrale Bausteine seiner Urbanen Datenplattform weiterentwickelt – mit offenen Schnittstellen und standardisierten Datenmodellen als Grundlage für Digitale Zwillinge. Neue Werkzeuge für Fachämter sind entstanden, etwa der 3DProjektplaner für behördenübergreifende Abstimmungen in frühen Planungsphasen, oder Connected Urban Simulations zur Analyse von Klima-, Lärm- und Begrünungsszenarien. Ebenfalls weiterentwickelt wurde DIPAS, Hamburgs System für digitale Beteiligung.
Das neue Zentrum Digitaler Zwilling in der Senatskanzlei sowie der Zwillingsfonds unterstützen ab 2026 die Verwaltung dabei, Werkzeuge neu- und weiterzuentwickeln und sie dauerhaft im Verwaltungshandeln zu verankern.
Neue Digitalleistungen
Mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA) können Bürgerinnen und Bürger den neuen Wohnsitz online anmelden und eine die digitale Meldebestätigung sowie einen Adressaufkleber für Personalausweis und Reisepass erstellen.
Damit diese Dokumente im Alltag schnell und verlässlich auf Echtheit geprüft werden können, gibt es nun die ZeSI mobile Prüf-App. Die App ist kostenlos für Android und iOS verfügbar.
Gerade die verlässliche Echtheitsprüfung ist ein zentraler Baustein für die Digitalisierung, weil sie digitale Dokumente im Rechts- und Geschäftsverkehr einfacher nutzbar macht.
Die ZeSI mobile App ist standardisiert und vielfältig einsetzbar; sie lässt sich daher auf weitere Verwaltungsdokumente und Leistungen übertragen.
Mit dem Onlinedienst „Digitale Baugenehmigung“ bietet Hamburg erstmalig einen vollständig Ende-Zu-Ende digitalen Prozess der Baugenehmigung mit allen beteiligten Behörden. Die digitale Bearbeitung von Bauanträgen erfolgt vollständig ohne nachträgliche Digitalisierung, wodurch eine verzögerungsfreie Prüfung ermöglicht wird. Bescheide werden elektronisch über das Nutzerkonto zugestellt, wobei bundesweit einheitliche Nutzerkonten wie BundID oder Mein Unternehmenskonto die länderübergreifende Zusammenarbeit erleichtern.
Hessen
6G
Als Ergebnis des Zukunftspaktes Mobilfunk konnte die Netzversorgung in Hessen weiter deutlich verbessert werden: 2025 waren 77,5% der Fläche netzübergreifend versorgt, ein Anstieg um über 21 Prozentpunkte gegenüber 2020. Auf maßgebliche Initiative des Hessischen Digitalministeriums wurde der Ausbau der digitalen Infrastruktur als „überragendes öffentliches Interesse“ eingestuft. Dies beschleunigt Verfahren deutlich und ist insbesondere für den ländlichen Raum von großer Bedeutung. Hessen positioniert sich als Bundesland, das die 6G-Technologie nicht nur voranbringt, sondern auch von der Forschung in die Umsetzung bringt. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur digitalen Souveränität unseres Wirtschaftsraums. Mit dem 6G-Testfeld entsteht in Frankfurt eine zukunftsweisende Mobilfunk-Installation der besonderen Art. Damit sorgen wir dafür, dass ganz Hessen vernetzt ist – heute, morgen und in der nächsten Technologiegeneration.
Pilotprojekt KI-Reallabor
Das Hessische Ministerium für Digitalisierung und Innovation (HMD) hat von Mai 2025 bis Anfang 2026 mit der Bundesnetzagentur (BNetzA) und der Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) ein Pilotprojekt durchgeführt, um die Abläufe eines KI-Reallabors zu simulieren. Das Projekt wurde durch mehrere Einrichtungen unterstützt, die das Land Hessen im Rahmen der Hessischen KI-Zukunftsagenda fördert, insbesondere hessian.AI und das KI-Innovationslabor, die AI Quality & Testing Hub GmbH sowie als wissenschaftliche Begleitung das Zentrum verantwortungsbewusste Digitalisierung (ZEVEDI). Auf Fachebene war außerdem das Hessische Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat eingebunden. Mit diesem Projekt wurden gemeinsam Erfahrungen über optimale Abläufe, benötigte Ressourcen und mögliche Herausforderungen für den Aufbau und Betrieb von KI-Reallaboren gesammelt. Die Ergebnisse des Projekts wurden in einem Abschlussbericht unter Federführung von ZEVEDI gesammelt, der am 17. März 2026 im Rahmen der Konferenz DigiKon 2026 in Hürth der Fachöffentlichkeit vorgestellt wurde. Die wichtigsten Erkenntnisse betreffen u.a. die Vielfalt von Reallabormodellen, die Notwendigkeit klarer Auswahlkriterien sowie die Einbettung von KI-Reallaboren in Innovationsökosysteme.
Monetäre Förderung der digitalen Transformation hessischer Kommunen
Hessen unterstützt seine Kommunen durch zahlreiche Maßnahmen bei der digitalen Transformation und berücksichtigt dabei die unterschiedlichen Ausgangslagen und digitalen Reifegrade der Kommunen. Mit der Förderung smarter Kommunen und Regionen werden seit 2021 insbesondere innovative, interkommunale Digitalisierungsvorhaben in den verschiedensten kommunalen Handlungsfeldern mit jährlich rund 16 Millionen Euro gefördert. Seit 2025 ergänzt eine neue Förderlinie das Programm: Sie unterstützt die Nachnutzung erprobter, datenplattformbasierter Lösungen, wodurch z.B. digitale Starkregenfrühwarnsysteme weiter in die Fläche gebracht werden können und künftig fast 50 % der Landesfläche mit derartigen Systemen ausgestattet sein werden. Seit Beginn der Förderung 2021 konnten insgesamt 125 Vorhaben mit einem Volumen von rund 92 Millionen Euro bewilligt werden, die sich auf ganz Hessen verteilen und sowohl im ländlichen wie urbanen Raum verortet sind. Durch die Geschäftsstelle Smarte Region wird der Transfer der geförderten Kommunen auf nicht geförderte unterstützt. In diesem wie im nächsten Jahr sollen insbesondere finanzschwache Kommunen eine weitere niedrigschwellige monetäre Förderung erhalten können, um ihnen den Anschluss an weiter digitalisierte Kommunen zu ermöglichen.
Niedersachsen
Taskforce Digitalisierung
Die Taskforce Digitalisierung kommt gut voran beim Rollout von Fokusleistungen: Seit mehreren Monaten unterstützt ein hochmotiviertes Team die Kommunen dabei, wichtige Verwaltungsleistungen online anzubieten. In der Taskforce Digitalisierung bauen rund 30 Mitarbeitende aus dem Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung, von IT.Niedersachsen und von der GovConnect sowie einige Externe Hürden und Widrigkeiten beim Rollout von OZG-Leistungen ab. Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sollen bis Jahresende auch mit Unterstützung des Bundes zahlreiche Anträge online stellen können.
Help-Team
Ein bei IT.Niedersachsen neu eingerichtetes sogenanntes Help Team unterstützt von nun an die Ressorts und nachgeordneten Behörden bei der Vereinfachung sowie der anschließenden Digitalisierung bzw. Automatisierung von Verwaltungsprozessen. Das Help-Team arbeitet eng mit den für Geschäftsprozessmanagement Verantwortlichen zusammen.
Reorganisation Abteilung 4
Abgeschlossen ist jetzt auch die Reorganisation, der im September 2025 neu gegründeten Abteilung 4 im Ministerium für Inneres-, Sport- und Digitalisierung. Niedersachsen hat seit April 2026 mit Dr. Alexander Georgiadis einen neuen CIO. Die zuständigen Fachreferate haben einen neuen Zuschnitt bekommen. Insbesondere sind die Themen Wirtschaft und Moderne Technologien zusammengefasst worden. Aus einer Hand werden aus diesem Referat nun KMUs ebenso wie die Verwaltung tatkräftig unterstützt beim Implementieren von KI und XR. Zahlreiche Ministerien haben sich auf den Weg gemacht, unterschiedliche Anwendungen von Augmented Reality zu implementieren.
Rheinland-Pfalz
Innovative Formate zur Beschleunigung des Mobilfunkausbaus
Rheinland-Pfalz nimmt beim Mobilfunkausbau in topografisch anspruchsvollen Regionen durch innovative Kooperationsformate eine bundesweite Vorreiterrolle ein. Für den Pfälzerwald wurde in einem gemeinsamen Pilotprojekt des rheinland-pfälzischen Digitalisierungsministeriums und des BMDS ein innovativer, dialogorientierter Ansatz entwickelt, der auf eine vorausschauende, koordinierte und nachhaltige Ausbauplanung abzielt. Mobilfunkunternehmen, Tower Cos sowie Naturschutzbehörden und Umweltministerium arbeiten strukturiert zusammen, um eine möglichst lückenlose und leistungsfähige Mobilfunkversorgung bei gleichzeitiger Minimierung von Eingriffen in sensible Naturräume zu erreichen. Grundlage sind Prinzipien wie verstärkte Mitnutzung bestehender Infrastrukturen, transparente Abstimmung und eine koordinierte Gesamtplanung. Darüber hinaus wurde in Rheinland-Pfalz bereits im September 2025 ein bundesweit einmaliges Memorandum of Understanding zwischen Mobilfunkunternehmen und Stromnetzbetreibern besiegelt. Auf dieser Basis ist ein weiteres innovatives Kooperationsformat zur Beschleunigung des Mobilfunkausbaus in der Pilotregion Pfälzerwald entstanden. Innerhalb der Formate übernimmt die Clearingstelle Mobilfunk eine zentrale Rolle: Sie bereitet Daten adressatengerecht auf, gewährleistet deren Vertraulichkeit und fungiert als Koordinierungs- und Vermittlungsinstanz.
Registermodernisierung – Grundlage der Verwaltungsdigitalisierung
Die Aktivitäten rund um die Registermodernisierung in Rheinland-Pfalz entwickeln sich sehr positiv und zeigen spürbare Fortschritte. Klare Strukturen und die etablierte Governance stellen sicher, dass alle Beteiligten ihre Aufgaben und Zuständigkeiten genau kennen und effizient zusammenarbeiten. Die durchgeführte Registerabfrage bei den knapp 200 registerführenden Stellen des Landes bildet die Grundlage für eine zielgerichtete Umsetzungsplanung der erforderlichen Maßnahmen. Das Projekt zur Anbindung von zwei Registern an das Identitätsdatenabruf-Verfahren trägt maßgeblich dazu bei, Erkenntnisse nicht nur landesintern, sondern auch über die Landesgrenzen hinaus nutzbar zu machen. Dadurch beteiligt sich Rheinland-Pfalz aktiv am Austausch sogenannter „Best Practices“ und technischen Lösungen. Insgesamt stärkt Rheinland-Pfalz damit seine Position als aktiver Mitgestalter der Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland.
Rheinland-Pfalz: Verwaltungsdigitalisierung ganzheitlich denken und gemeinsam handeln
Das Landesprogramm „OZG-Rollout“ hat in Rheinland-Pfalz einen sichtbar fortgeschrittenen Umsetzungsstand erreicht. Zwölf von 16 der am häufigsten in Deutschland nachgefragten Verwaltungsleistungen sind mindestens mit einem Umsetzungsgrad von 66 % oder flächendeckend ausgerollt. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt medienbruchfrei. Es werden keine Anträge ausgedruckt, sondern digital im Sinne einer Ende-zu-Ende-Ansatzes unmittelbar in das Fachverfahren übermittelt. So ist die Ummeldung des Wohnsitzes nun in allen 170 Meldebehörden des Landes auch digital möglich. Parallel dazu entwickelt sich das Landesprogramm „OZG-Fertigungsstrecke“ für nicht EfA-fähige Leistungen dynamisch weiter: Aktuell befinden sich 49 Leistungen in Umsetzung oder Validierung, sechs weitere Leistungen sind bereits online verfügbar. Mit zunehmender Umsetzung rücken dabei verstärkt übergreifende Lösungen wie der digitale Widerspruch in den Fokus, um durchgängige Ende-zu-Ende-Prozesse zu ermöglichen. Flankierend wird sich Rheinland-Pfalz am „Programm Flächendeckung digitale Verwaltungsleistungen“ des BMDS beteiligten.
Sachsen
Gründung von »Quantum Saxony«
Um Quantentechnologien in all ihren Bereichen gezielt voranzubringen und in industrielle Anwendungen zu überführen, wurde im Dezember 2025 das Sächsische Forschungsnetzwerk für Quantentechnologien SAX-QT »Quantum Saxony« gegründet (www.quantum-saxony.de). Ziel ist es, die Kompetenzen in Sachsen im Bereich Quantentechnologien strategisch zu bündeln, weiter auszubauen und national sowie international sichtbar zu machen. Quantum Saxony vernetzt Expertisen von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen und bindet Verbände, Start-ups und Industriepartner ein. Der Freistaat Sachsen und die EU unterstützen die Aufbauphase des Netzwerks bis Ende 2027 mit drei Millionen Euro. Damit wächst eine bleibende Struktur, die Sichtbarkeit schafft und eine enge Anbindung an europäische Pilotlinien ermöglicht. Quantum Saxony versteht sich als offene Plattform, die fortlaufend weitere Partner integriert und den Austausch zwischen Forschung, Industrie und Politik intensiviert. Die sächsische Interdisziplinarität – von Materialwissenschaft über Mikro- und Nanoelektronik bis zur Softwareentwicklung – wird so gezielt in Richtung wirtschaftlicher Nutzung vorangetrieben. Ein zentrales Anliegen ist zudem der Aufwuchs qualifizierter Fachkräfte über gezielte Bildungs- und Weiterbildungsprogramme.
Sachsen wird Modellregion für autonomen ÖPNV
Mit der »Sächsischen Initiative Automatisierte Shuttle im ÖPNV – SIAS-ÖV« startete im März 2026 ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt, das den Weg für fahrerlose Shuttlebusse industrieller Hersteller im öffentlichen Verkehr ebnen soll. Der Freistaat Sachsen und die EU stellen dafür Fördermittel in Höhe von rund 9,5 Millionen Euro bereit. Das Projekt wird von den Leipziger Verkehrsbetrieben als Konsortialführer koordiniert und vereint führende Akteure aus Forschung, Industrie und Verkehrswirtschaft. Übergeordnetes Ziel ist die gesamtheitliche Entwicklung eines integrierten Mobilitätssystems für hochautomatisierte Shuttlebusse der Automatisierungsstufe SAE-Level 4, die perspektivisch ohne Fahrpersonal betrieben werden können. Im Mittelpunkt des aktuellen Vorhabens steht die Integration einer perspektivisch serientauglichen europäischen Fahrzeuglösung in das Leipziger Ökosystem »autonomer ÖPNV«. Damit wird ein bedeutsamer Schritt in Richtung skalierbares Gesamtsystem aus autonomen Fahrzeugen, digitaler Infrastruktur, Leitstellentechnik und Datenplattformen angegangen. Der Freistaat Sachsen ist damit auf dem Weg zu einer Modellregion für autonomen ÖPNV. Die Projektergebnisse sollen bis Mitte 2028 vorliegen und anschließend als Grundlage für weitere Pilotanwendungen und eine spätere Skalierung automatisierter Shuttleverkehre im Freistaat Sachsen dienen.
Webportal »Smarte Regionen Sachsen«
Das Webportal »Smarte Regionen Sachsen« (www.smarte-regionen-sachsen.de) des Freistaates Sachsen fördert die digitale Transformation in den sächsischen Städten, Gemeinden und Landkreisen. Ziel ist es, die Entwicklung innovativer, smarter Lösungen zu unterstützen, die die Lebensqualität und Infrastruktur vor Ort verbessern. Das Webportal bietet mit fünf Modulen strategische Orientierung, Inspiration durch umgesetzte Praxisbeispiele, Unterstützung bei der Suche nach Fördermitteln, Materialien zum Aufbau von Know-how und verknüpft die kommunalen Bedarfe mit Lösungsanbietern. Die Rubrik „Gute Beispiele“ umfasst mehr als 60 Maßnahmen aus dem Freistaat Sachsen und den angrenzenden Regionen. Seit Anfang 2026 ist der von Fraunhofer IESE betriebene Smart City-Marktplatz DEUTSCHLAND.DIGITAL des Bundes auf dem Webportal »Smarte Regionen Sachsen« integriert.
Sachsen-Anhalt
Bilanz zur Digitalstrategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“
Mit der Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“ (https://mid.sachsen-anhalt.de/digitales/strategie-sachsen-anhalt-digital-2030) verfügt das Land über einen ressortübergreifenden Rahmen zur Steuerung der digitalen Transformation. Seit dem Beschluss 2023 wurden zentrale Fortschritte erzielt, insbesondere in der Verwaltungsdigitalisierung. Sachsen-Anhalt gehört bundesweit zu den Ländern mit den größten Zuwächsen bei flächendeckend verfügbaren Onlineleistungen.
Auch bei der digitalen Infrastruktur wurden überdurchschnittliche Ergebnisse erreicht: Der Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen verzeichnet eine hohe Dynamik. Ergänzend wurden gezielt Innovationen angestoßen, etwa in den Bereichen Künstliche Intelligenz, Open Data und Smart Cities.
Parallel wurden wichtige Grundlagen für eine nachhaltige Digitalisierung geschaffen, u. a. durch den Ausbau der IT-Sicherheit, neue Beteiligungsformate sowie die Weiterentwicklung der ressortübergreifenden Steuerung.
Mit der Strategie ist es gelungen, Dynamik in die Digitalisierung von Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft zu bringen und Sachsen-Anhalt im Ländervergleich sichtbar voranzubringen.
Beteiligungsprozess: Veranstaltungsreihe zur Fortschreibung der Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“
Die Weiterentwicklung der Digitalstrategie erfolgt in einem breit angelegten Beteiligungsprozess unter dem Motto „Erfahrungen // Erkenntnisse // Empfehlungen“.
Ziel ist es, die bisherigen Fortschritte systematisch auszuwerten und gemeinsam mit Digitalakteuren aus allen Bereichen der Gesellschaft weiterzuentwickeln.
In vier regionalen Veranstaltungen werden Themen wie Digitale Lösungen für Kommunen, im Sport- und Kulturbereich, , Künstliche Intelligenz, digitaler Kompetenzerwerb vertieft. Vertreterinnen und Vertreter aus Verwaltung, Kommunen, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft bringen ihre Erfahrungen ein und entwickeln konkrete Handlungsempfehlungen.
Sie fließen unmittelbar in die Fortschreibung der Digitalstrategie ein.
Mit diesem Ansatz setzt Sachsen-Anhalt auf eine evidenzbasierte und praxisnahe Weiterentwicklung der Digitalstrategie und stärkt zugleich die gemeinsame Verantwortung aller Beteiligten für den digitalen Wandel.
ZSA-Projekt - Zentrales Service-Angebot für Kommunen
Mit dem Aufbau eines Zentralen Service-Angebots (ZSA) verfolgt Sachsen-Anhalt einen innovativen Ansatz zur Stärkung der kommunalen Digitalisierung. Ziel ist es, standardisierbare Verwaltungsleistungen zu bündeln und effizient, digital und skalierbar bereitzustellen.
Grundlage ist eine Machbarkeitsstudie mit 25 Kommunen, die erhebliche Effizienzpotenziale belegt: Durch Bündelung und Automatisierung können Bearbeitungszeiten signifikant reduziert und Ressourcen gezielt eingesetzt werden.
Ab dem zweiten Quartal 2026 startet die Umsetzung in Pilotkommunen mit ersten Leistungen, u. a. in den Bereichen Hundeanmeldung und Wohngeld. Die Teilnahme ist freiwillig und wahrt die kommunale Selbstverwaltung, während gleichzeitig gemeinsame Standards und Infrastrukturen aufgebaut werden.
Das ZSA leistet einen konkreten Beitrag zur Modernisierung der Verwaltung und adressiert zentrale Herausforderungen wie Fachkräftemangel und steigende Anforderungen. Sachsen-Anhalt bringt diesen Ansatz in die Digitalministerkonferenz ein, um Impulse für eine länderübergreifende Weiterentwicklung der kommunalen Digitalisierung zu setzen.
Schleswig-Holstein
Gründen in 24 h
Für Gründungsinteressierte bietet Schleswig-Holstein bereits eine Plattform an, mit der KI Chat-Bot unterstützt digitaler Gründungen von Kapitalgesellschaften durchgeführt werden können. Eine medienbruchfreie Anbindung an notwendige Portale und OZG-Leistungen, ist dabei selbstverständlich. Zudem suchen Unternehmen händeringend nach einer Nachfolge. Die Suche wird zum existenziellen Problem – insbesondere für ländliche Regionen. In Schleswig-Holstein wird mit dem Projekt Startuphafen.SH diese Herausforderung angenommen und Gründungsinteressierte und Nachfolgesuchende zusammengebracht.
Digitalisierungsbeschleunigungsgesetz
Angesichts technischer Entwicklungen, veränderter rechtlicher Rahmensetzungen im Bund und der EU sowie gestiegener Erwartungen an eine serviceorientierte, digitale öffentliche Verwaltung, bedarf es einer Anpassung des bestehenden Rechtsrahmens, damit das fortlaufend angestrebte Ziel, die digitale Transformation zu meistern, erreicht werden kann. Das Land Schleswig-Holstein hat sich hier als digitale Vorreiterregion positioniert und dazu ein Digitalisierungsbeschleunigungsgesetz auf den Weg gebracht, in dem der „Digital-Only“-Ansatz bekräftigt wird und die Träger der öffentlichen Verwaltung dazu verpflichtet werden, ihre Leistungen und die dazugehörigen Verfahren in elektronischer Form anzubieten. Zudem schafft das Gesetz den notwendigen Rechtsrahmen, um die Registermodernisierung in Schleswig-Holstein umzusetzen. Ein Doppelerhebungsverbot trägt dem „Once-Only“-Prinzip Rechnung, wonach die für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Daten aus bestehenden Registern anderer öffentlicher Stellen zu nutzen sind. Zur benötigten zentralen IT-Plattform zählt u.a. das bundesweite NOOTS. Der hierfür erforderliche Aufbau eines Landesdatennetzes erfolgt über die Integration der X-Road in die bestehende E-Government Infrastruktur.
Weiterer Gegenstand ist die Verpflichtung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen, die Servicekonto-Infrastruktur für die Kommunikation mit den Behörden zu verwenden.
Digitale Souveränität
Wir leben in einer Zeit, in der die Frage staatlicher Souveränität neu gestellt werden muss. Sie entscheidet sich längst nicht mehr allein durch militärische Stärke oder die Durchsetzung von Recht und Ordnung im Inneren. Sie entscheidet sich heute auch an der Fähigkeit, digitale Infrastruktur zu verstehen, zu steuern und selbstbestimmt weiterzuentwickeln und damit zu bestimmen, wie das Zusammenleben in einer Gesellschaft gestaltet wird, denn die Abhängigkeiten im Digitalen sind mindestens so tiefgreifend, wenn nicht gar deutlich tiefgreifender.
Um keine neuen Abhängigkeiten entstehen zu lassen, richtet Schleswig-Holstein seine digitale Infrastruktur deswegen konsequent auf Open Source und offene Standards aus. Schritt für Schritt wird dazu ein digital souveräner Open Source Arbeitsplatz entwickelt, mit dem proprietäre Abhängigkeiten überwunden werden.
Die wirtschaftspolitische Sinnhaftigkeit des Umstiegs auf Open Source lässt sich auch wachstums- und wettbewerbstheoretisch ableiten. Während vielerorts in Europa mit den öffentlichen Budgets die bestehenden Abhängigkeiten weiter verstärkt werden, in dem über Lizenzgebühren der technologische Fortschritt außerhalb Europas finanziert wird – investiert Schleswig-Holstein mit dem Einsatz von Open Source-Produkten in eine eigene digitale Wertschöpfung.
Thüringen
Regelbasierte und KI-gestützte Entscheidungsunterstützung in Baugenehmigungsverfahren
Thüringen arbeitet gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern und der Rulemapping Group da-ran, Baugenehmigungsverfahren zu beschleunigen und den kontrollierten Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Verwaltung voranzubringen. In Zusammenarbeit mit den Bauaufsichtsbehörden zweier Landkreise wird dafür eine regelbasierte und KI-gestützte Entscheidungsunterstützung eingesetzt.
Freistaat und Bund starten Kooperationsprojekt zur bürgernahen Verwaltungsdigitalisierung
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) und das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur (TMDI) starten ein gemeinsames Kooperationsprojekt zur Verwaltungsdigitalisierung. Der Parlamentarische Staatssekretär Philipp Amthor (BMDS), Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt und Digitalminister Steffen Schütz unterzeichneten eine entsprechende Vereinbarung. Gemeinsames Ziel ist es, innovative Wege bei der Verwaltungsdigitalisierung zu gehen, die Verwaltung zu modernisieren und bürgerorientierter zu gestalten. Die Kooperationsvereinbarung hat drei Schwerpunkte. Der Bund unterstützt Thüringen bei der flächendeckenden Ausrollung von Verwaltungsleistungen in den Thüringer Kommunen. Thüringen wird zudem Pilot- und Erprobungsraum für die Registermodernisierung und für das „Once-Only-Prinzip“, mit dem Bürger und Unternehmen ihre Datensätze nur einmalig datensicher an Behörden übermitteln und diese künftig intern darauf zugreifen können, ohne Nachweise mehrfach anzufordern. Thüringen wird darüber hinaus Erprobungsraum für die digitale Rechtssetzung, bei der Gesetze bereits in der Erstellung maschinenlesbar und digitaltauglich formuliert werden. Die Zusammenarbeit wird im Rahmen einer folgenden Verwaltungsvereinbarung weiter konkretisiert.
Thüringer Kabinett beschließt KI-Strategie
Das Digitalkabinett hat am 24.02.2026 die Thüringer KI-Strategie verabschiedet. Diese legt den Grundstein für einen rechtssicheren Einsatz von KI-Anwendungen. Unter anderem soll ein KI-Kompetenzzentrum aufgebaut werden, das über die KI-VO informiert, berät und auch bei der Einordnung von KI-Anwendungen in Risikoklassen unterstützt. Ein weiteres Ziel ist ein verbessertes Datenmanagement. Dies soll unter anderem durch die Einrichtung eines Daten- und KI-Labors erreicht werden, welches bei Datenauswertungen unterstützt sowie fachübergreifende KI-Workflows erstellt. Ebenso sollen zentrale KI-Infrastrukturen im Thüringer Landesrechenzentrum aufgebaut werden, um technische Ressourcen für KI zu bündeln.