Digitale Stadt

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„Hilfe und Förderung für Menschen mit Behinderung an Arbeitgeber"

Der Staat unterstützt die Beschäftigung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und fördert so die Teilhabe am Arbeitsleben. Das Integrationsamt stellt dafür finanzielle Leistungen, Darlehen und Prämien zur Verfügung und berät Arbeitgeber, welche Förderung im individuellen Fall möglich ist. Die Digitalisierung soll den notwendigen Verwaltungsaufwand und Entscheidungsprozesse bundesweit vereinfachen.
 

Leistungen zur begleitenden Hilfe an Arbeitgeber

Unternehmen und Organisationen können individuell auf die Arbeitssituation der beschäftigten Person zugeschnittene Leistungen in Anspruch nehmen: Investitionskosten zur Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze oder außergewöhnlichen Belastungen, behindertengerechte Ausstattung sowie Dolmetscher, Kommunikationshilfen oder Zuschüsse und Prämien zur Berufsausbildung. 

In kleinen oder mittelständischen Betrieben sind die Möglichkeiten oft nicht bekannt. Darum bietet der neue Online-Dienst aus Hamburg nicht nur ein digitalisiertes Antragsverfahren, sondern auch eine Beratungskomponente: Wer sich nicht sicher ist, welche Leistungen in Frage kommen, kann online einen Termin mit dem Integrationsamt anfordern. Der Online-Dienst „Leistungen zur begleitenden Hilfe an Arbeitgeber“ ist in Betrieb und steht anderen Bundesländern zum Anschluss bereit. Ab Oktober stehen mit der nächsten Ausbaustufe alle Kernleistungen auch als eigenständige Antragsstrecken digital zur Verfügung.

Hier geht es zum Online-Dienst
 

Mit diesen Ländern haben wir den Dienst konzeptionell entwickelt:

Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Thüringen, Bremen. Länderübergreifend kooperieren wir mit der Bundesarbeitsgemeinschaft für Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH).

Interesse an Kooperation, Nachnutzung oder weiteren Informationen?

Kontakt: efahamburgkey-account-management@sk.hamburg.de​​​​​

Hier finden Sie weitere Informationen:

Das Umsetzungsprojekt „Hilfen” auf der OZG-Plattform (Registrierung erforderlich)